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BAG 13.07.2006 6 AZR 198/06, NWB 31/2006 S. 254

Kündigungsschutz | Vertrauensschutz für den Arbeitgeber bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige

Unter Aufgabe der bis dahin geltenden Rechtsprechung und vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben hatte das (NWB EN-Nr. 400/2006) entschieden, dass im Falle von Massenentlassungen die Anzeige bei der Agentur für Arbeit schon vor Erklärung der Kündigungen erfolgen muss. Zur zeitlichen Grenze des zu gewährenden Vertrauensschutzes hat der Sechste Senat des BAG nun ausgeführt, dass das schutzwürdige Vertrauen nicht bereits mit Bekanntwerden des , Junk, entfallen sei. Allerdings sei das Vertrauen des Arbeitgebers dann nicht mehr schutzwürdig, wenn die Arbeitsverwaltung ihre frühere Rechtsauffassung geändert habe und dies dem Arbeitgeber bekannt sein musste ().