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BGH 23.03.2006 IX ZR 140/03, NWB 31/2006 S. 254

Steuerberatung | Pflicht zur Prüfung von fakultativen Rechtsbehelfen

Auch wenn ein Steuerberater für seinen Mandanten Gewerbesteuermessbescheide mit der Begründung angreift, dieser sei freiberuflich tätig, muss er gleichzeitig – soweit sich sein Mandat hierauf erstreckt – die Einkommensteuerbescheide anfechten, um im Wege hilfsweise zu bildender Gewerbesteuerrückstellungen wenigstens die Herabsetzung der Einkommensteuerlast zu erreichen; zumindest muss er den Mandanten auf diese Möglichkeit hinweisen. Zwar nimmt der Steuerberater damit zwei verschiedene rechtliche Positionen in Anspruch, weil er mit dem Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vortragen muss, dass sein Mandant als Gewerbetreibender Gewerberückstellungen bilden kann. Es handelt sich jedoch hier um zwei verschiedene Verfahrensarten. Der Steuerberater muss in jedem Verfahren den für den Man...