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BFH 07.06.2006 VII B 329/05, NWB direkt 31/2006 S. 3

Unzulässigkeit einer Aufrechnung während des Insolvenzverfahrens

Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung des Finanzamts mit Steuerforderungen gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig. Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung.