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FG Bremen 18.05.2006 1 K 174/05 (6), NWB direkt 31/2006 S. 4

Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung

Für die Nachvollziehbarkeit der Rücklagenbildung aus der Buchführung i. S. von § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG reicht es aus, wenn die Ansparrücklage im Rahmen der Erstellung der jeweiligen Hauptabschlussübersicht eingestellt wird und sich die für die Anerkennung einer Ansparrücklage erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses, spätestens aber bei Abgabe der Steuererklärung, in der Buchführung befinden. Es ist weder erforderlich, dass die Angaben im Jahresabschluss selbst gemacht werden, noch dass die Rücklagen für mehrere Wirtschaftsgüter getrennt gebucht werden. Eine Sammelbuchung für mehrere anzuschaffende Wirtschaftsgüter genügt jedenfalls dann, wenn sich die erforderlichen Angaben zu den einzelnen Wirtschaftsgütern (z. B. voraussichtliche Anschaffungskosten und geplantes Anschaffungsjahr) in der Bu...