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FG Baden-Württemberg 22.06.2006 6 K 420/02, NWB direkt 31/2006 S. 8

Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags

Für den Zerlegungsmaßstab nach § 29 GewStG kommt es nur auf die im Erhebungszeitraum bestehenden Betriebsstätten und die in diesem Zeitraum gezahlten Arbeitslöhne an und nicht darauf, wo der Gewinn erwirtschaftet wurde und welche Betriebsstätte Einfluss auf den zu zerlegenden Messbetrag gehabt hat. Die Vorschrift des § 33 GewStG über die Zulassung eines von der Regelzerlegung abweichenden Zerlegungsmaßstabs zur Vermeidung von offenbar unbilligen Ergebnissen ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift.