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OFD Rheinland 20.06.2006 , BBK 15/2006 S. 4614

Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes mit Wirkung vom

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Die Veröffentlichung dieses Gesetzes im BGBl steht noch aus. Das Gesetz beinhaltet u. a. die Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes bei der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % sowie die Erhöhung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Diese umsatzsteuerrechtlichen Regelungen treten zum in Kraft. Bei Zweifelsfragen zur Änderung des allgemeinen Steuersatzes wird bis auf weiteres auf eine entsprechende Anwendung der Regelungen des BMF-Schreibens zur Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes mit Wirkung vom (BStBl 1998 I S. 177) verwiesen (vgl. auch Abschn. 177 bis 182 UStR).