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OFD Rheinland 25.07.2006 Kurzinformation Sonstige Besitz- und Verkehrsteuern Nr. 1, NWB 32/2006 S. 259

Erbschaftsteuer | Steuerschulden und Steuererstattungsansprüche im Sterbejahr

Steuernachzahlungen aus laufend veranlagten Steuern des Sterbejahrs können nach der zurzeit gültigen Rechtslage als Nachlassverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG berücksichtigt werden. Das Gesetz verlangt hinsichtlich der Schulden nur, dass sie vom Erblasser „herrühren”. Zur Abzugsfähigkeit hinterzogener Steuern sowie von Zinsen nach § 233a und § 235 AO als Nachlassverbindlichkeiten wird auf den NWB WAAAA-82275 verwiesen. Steuererstattungsansprüche bilden zum Erbschaftsteuerstichtag, soweit sie in diesem Zeitpunkt entstanden und durchsetzbar sind, jeweils ein mit dem Nennwert zu bewertendes Wirtschaftsgut in Form einer Kapitalforderung, die als erbschaftsteuerlicher Erwerb anzusetzen ist. Nach dem