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FG Hamburg 08.05.2006 6 K 28/04, NWB direkt 32/2006 S. 3

Hinreichende Bezeichnung des Inhaltsadressaten

Die Anordnung des Zusatzes „co/xx” vor dem Namen des Steuerpflichtigen anstatt – wie üblich – danach, lässt nicht die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit des Inhaltsadressaten entfallen.