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FG Berlin 14.06.2006 2 K 4129/03, NWB direkt 32/2006 S. 3

Kein Vorsteueranspruch im Billigkeitswege bei Empfang einer so genannten Nichtleistung

Einem Steuerpflichtigen, der unverschuldet eine so genannte Nichtleistung empfangen hat und der seinen zivilrechtlichen Regressanspruch nicht erfolgreich geltend machen kann, kann der Vorsteueranspruch nicht im Billigkeitsweg belassen werden.