Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 15 vom Seite 591

Die steuerliche Behandlung von REITs

In welchem Umfeld sollen sich G-REITs entwickeln?

von Dipl.-Finw. Siegfried Wagner, Ratingen
Kernthesen
  • G-REIT steht für German Real Estate Investment Trust. Dabei handelt es sich um börsengehandelte Immobiliengesellschaften, die das Kapital der Anleger bzw. Anteilseigner in den Immobilienmarkt investieren.

  • REITs zeichnen sich durch folgende Besonderheiten aus: Sie selbst zahlen in der Regel keine Unternehmenssteuern, müssen dafür aber den weitaus größten Teil ihrer Gewinne als Dividenden ausschütten. Die Besteuerung erfolgt üblicherweise beim Anleger.

  • Strittige Besteuerungssachverhalte verzögern derzeit die Umsetzung in Deutschland. Noch zu klären sind z. B. Fragen der Besteuerung bei der Einbringung von Immobilien in die G-REITs, im Zusammenhang mit verschiedenen DBA oder auch die Besteuerung bei den Anlegern.

In den USA bereits seit etwa 40 Jahren verbreitet, fassen sog. REITs auch in anderen Ländern Fuß. In Deutschland zeichnet sich wirtschaftlich und politisch eine eindeutige Mehrheit im Entscheidungsprozess für den G-REIT ab. Hierzulande rechnen Beobachter damit, dass G-REITs frühestens Anfang 2007 zugelassen werden. Dieser Beitrag erläutert zunächst Grundlegendes zum REIT und geht in der Folge auf die steuerliche Behan...