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StuB 15/2006 S. 597

Weihnachtsgeld bei der Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub

Das 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) ist gem. rkr. NWB DAAAB-88168 bei der Berechnung der Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub zu berücksichtigen, weil es als Gegenleistung für die Tätigkeit in den einzelnen Abrechnungszeiträumen anzusehen ist.

Praxishinweise: (1) Streitig war zwischen den Beteiligten, ob ein tarifvertragliches 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) bei der Berechnung der Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub zu berücksichtigen ist. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin hatte in ihrer Bilanz zum eine Rückstellung für rückständigen Urlaub gebildet. Im Rahmen einer Außenprüfung für die Jahre 1997 bis 1999 stellte sich der Betriebsprüfer auf den Standpunkt, dass die Rückstellung gemindert werden müsste, w...