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BFH 25.04.2006 X R 42/05, StuB 15/2006 S. 604

Getrennte Prüfung der Verjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten

Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen (Bezug: § 44 Abs. 2, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 171 Abs. 4 Satz 1 AO 197; § 26b EStG).

Praxishinweise: Bei einem Zusammenveranlagungsbescheid handelt es sich grundsätzlich um zwei zusammengefasste Bescheide und dies hat zur Folge, dass verjährungshemmende Maßnahmen stets nur gegenüber dem Ehegatten wirksam werden, der Adressat der hemmenden Maßnahme ist. Eine Prüfungsanordnung gegenüber einem Ehegatten lässt also die Verjährungsfrist gegenüber dem anderen Ehegatten unberührt. Es können dadurch also Steuerfestsetzungen gegenüber den zusammenveranlagten Ehegatten in unterschiedlicher Höhe entstehen.

– erl –