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FG Rheinland-Pfalz 31.05.2006 2 V 1125/06, NWB direkt 33/2006 S. 3
Einstweilige Anordnung bei Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung
Soweit die erstmalige Festsetzung von Kindergeld nach vorheriger ablehnender Entscheidung der Familienkasse begehrt wird, ist das Verfahren nach § 114 Abs. 1 FGO und mangels vollziehbaren Verwaltungsakts nicht nach § 69 Abs. 3 FGO das zulässige Rechtmittel im vorläufigen Rechtsschutz.