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StuB Nr. 16 vom Seite 631

Die Internationalisierung des KStG nach dem SEStEG

von Regierungsdirektor Franz Hruschka, München
Kernthesen
  • Aufgrund der geänderten Rechtsprechung des EuGH ist eine Anpassung steuerlicher Vorschriften erforderlich geworden.

  • Zentrales Ziel der Änderungen im KStG ist es, die zivilrechtliche Einführung der SE/SCE sowie die Anerkennung ausländischer Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung im Inland für Besteuerungszwecke umzusetzen.

  • Dies erfolgt u. a. durch eine Internationalisierung des Kapitalgesellschaftsbegriffs, durch eine Ausdehnung der Gewerblichkeitsfiktion sowie durch eine räumliche Ausdehnung des steuerlichen Einlagekontos.

Mit dem Gesetzentwurf vom über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) soll in erster Linie das deutsche Umwandlungssteuerrecht an die jüngsten gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Entwicklungen und Vorgaben des europäischen Rechts angepasst werden. Damit einhergehend sollen erstmals allgemeine Entstrickungs- bzw. Verstrickungsregeln für den grenzüberschreitenden Vermögenstransfer geschaffen sowie das KStG europatauglich gemacht werden. Der Beitrag befasst sich mit den Anpassungen im KStG und den sich darau...