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StuB 16/2006 S. 639

Teilwertaufholung nach Buchwert- fortführung

Eine Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 4, Nr. 2 Satz 3 EStG setzt gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 16/06, EFG 2006 S. 639) voraus, dass das auf den niedrigeren Teilwert abgeschriebene Wirtschaftsgut mit demjenigen Wirtschaftsgut, welches nunmehr in der Bilanz – höher – bewertet werden soll, rechtlich identisch ist.

Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine inländische Kapitalgesellschaft, nahm auf die Anschaffungskosten einer 100 %igen Beteiligung an der US-Kapitalgesellschaft A Corp. für die Wirtschaftsjahre bis einschl. 1985 Teilwertabschreibungen vor. Den sich danach ergebenden Buchwert führte die Klin. in den folgenden Wirtschaftsjahren fort. In 1991 brachte sie diese Beteiligung unter Verzicht auf die Aufdeckung stiller Rese...BStBl 1959 III S. 30BGBl I S. 402