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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 158/04

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, AO § 164 Abs. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO § 181 Abs. 1 S. 1, EStG § 16, EStG § 34

Personengesellschaft als „Dritter” i. S. von § 174 Abs. 5 AO

Leitsatz

1. Formal eigenständige Gewinnermittlungseinheiten wie Personengesellschaften sind nur dann Dritte i. S. des § 174 Abs. 5 AO, wenn eine konkrete Einzelfallprüfung ergibt, dass ein Gesellschafter von der Richtigstellung betroffen ist.

2. Es ist zweifelhaft, ob sich der Inhaltsadressat eines nach § 174 Abs. 4 AO geänderten Feststellungsbescheides auf eine Verletzung des § 174 Abs. 5 AO berufen kann, denn er wird durch die unterbliebene Hinzuziehung des Dritten nicht in eigenen Rechten verletzt.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 383 Nr. 6
NAAAB-92507

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