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BBK Nr. 17 vom Seite 925 Fach 5 Seite 788

Reisekostenvergütungen durch private Arbeitgeber

Jeannette Gehring

Die steuerliche Behandlung von Reisekosten ist unübersichtlich und führt häufig bei Arbeitgebern und bei den Arbeitnehmern zu Fragen: Welche Kosten dürfen noch steuerfrei erstattet werden? Drohen dem Arbeitgeber Haftungsrisiken aus der Außenprüfung? Häufig stimmen die betrieblichen Vereinbarungen zu Reisekostenvergütungen nicht mit den steuerlichen Regelungen überein. Der Beitrag vermittelt einen Überblick darüber, welche Aufwendungen der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann und welche Möglichkeiten er hat, bei steuerpflichtigen Zahlungen die Abgabenlast möglichst niedrig zu halten.

I. Einführung

In Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen finden sich i. A. Regelungen, die Arbeitgeber verpflichten, ihren Arbeitnehmern die im Rahmen einer auswärtigen Beschäftigung entstandenen (Mehr-)Aufwendungen zu ersetzen. Vergütungen, die Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes an ihre Arbeitnehmer zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung zahlen, sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit der Ersatzleistungen ist sowohl dem Grunde ...