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BFH 21.06.2006 XI R 49/05, BBK 17/2006 S. 4623

Kein nachträglicher Abzug vergessener Betriebsausgaben

Erfasst ein Freiberufler in der Einnahmen-Überschussrechnung Aufwendungen zu Unrecht nicht als Betriebsausgaben, sondern aktiviert sie als Herstellungskosten, so kann er den unterlassenen BA-Abzug in einem späteren Veranlagungszeitraum nicht nachholen. Eine Fehlerberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG ist nur bei der Bilanzierung möglich.

Auf die überhöhten Herstellungskosten kann auch keine Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Der BFH bekräftigt damit in seinem Urteil vom seine bisherige Rechtsprechung, nach der eine Teilwertabschreibung bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG nicht in Betracht kommt (vgl. , BStBl 1988 II S. 440).

Die lineare AfA ist hingegen von den korrekt ermittelten Herstellungskosten abzusetzen, d. h. von den Herstellungskosten ohne Vorsteuer. Die Vors...