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BAG Beschluss v. - 1 ABR 39/99

Gesetze: BetrVG § 99; BetrVG § 103; BetrVG § 78

Leitsatz

§ 103 BetrVG ist auf die Versetzung eines Betriebsratsmitglieds kraft Direktionsrechts von einem Unternehmensbetrieb in einen anderen nicht analog anzuwenden.

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 1521 Nr. 30
BB 2001 S. 1042 Nr. 20
DB 2000 S. 1522 Nr. 30
DB 2001 S. 765 Nr. 14
XAAAB-93331

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