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BAG Urteil v. - 1 AZR 744/00

Gesetze: BetrVG § 88; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

Leitsatz

1. Die Betriebsparteien können das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats durch Regelungsabrede erweitern.

2. Soll der Betriebsrat nach einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Regelungsabrede auch außerhalb gesetzlicher Mitbestimmungsrechte bei jeder Anrechnung einer Tariferhöhung auf eine übertarifliche Zulage mitbestimmen und mißachtet der Arbeitgeber eine solche Regelungsabrede, führt das nicht zur Unwirksamkeit der Anrechnung im Verhältnis zum Arbeitnehmer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 520 Nr. 10
DB 2002 S. 902 Nr. 17
PAAAB-93458

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