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BAG Urteil v. - 2 AZR 396/00

Gesetze: BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; ZPO § 141; ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 398 Abs. 1; ZPO § 448; ZPO § 451

Leitsatz

Das Landesarbeitsgericht muß die Aussage einer vom Arbeitsgericht nach § 448 ZPO vernommenen Partei in seine Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO einbeziehen, auch wenn es selbst keinen Anlaß für eine solche Parteivernehmung gesehen hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1494 Nr. 28
BB 2002 S. 1814 Nr. 35
DB 2002 S. 1328 Nr. 25
UAAAB-93708

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