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BAG Urteil v. - 3 AZR 13/00

Gesetze: BetrAVG § 1 ; BGB § 119 ; BGB § 249 ; BGB § 254 ; BGB § 278 ; BGB § 666 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ; ZPO § 256

Leitsatz

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer eine vergleichende Modellrechnung voraussichtlicher Versorgungsansprüche anbietet, um dessen tarifvertraglich eingeräumte Wahlentscheidung zu unterstützen, aus einer bestehenden Versorgungszusage in ein anderes Versorgungssystem zu wechseln, haftet für eine etwaige Unrichtigkeit dieser Modellrechnung. Ergibt sich aus einer unrichtigen Modellrechnung zu Unrecht, daß die Versorgungsalternative günstiger ist als die bestehende Zusage, und wechselt der Arbeitnehmer daraufhin in dieses Versorgungssystem, muß der Arbeitgeber ihn so stellen, wie er nach der ursprünglichen Versorgungszusage gestanden hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1854 Nr. 36
DB 2000 S. 2435 Nr. 48
DB 2002 S. 227 Nr. 4
JAAAB-93836

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