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BAG Urteil v. - 5 AZR 240/99

Gesetze: MuSchG § 14 Abs. 1 Satz 1; MuSchG § 11 Abs. 1 Satz 1; MuSchG § 3 Abs. 2; MuSchG § 6 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 2; BGB § 611

Leitsatz

Gehören Sachbezüge zum Arbeitsentgelt und sind sie nicht frei widerruflich - hier: Überlassung eines Firmenfahrzeugs zum unbeschränkten privaten Gebrauch -, so sind sie der Arbeitnehmerin nicht nur während eines Beschäftigungsverbots im Sinne des § 3 Abs. 1, § 4 MuSchG, sondern regelmäßig auch während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MuSchG weiterzugewähren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 364 Nr. 7
DB 2001 S. 486 Nr. 9
EAAAB-94276

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