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BAG Urteil v. - 9 AZR 343/00

Gesetze: GG Art. 12 Abs. 1; TVG § 5; Manteltarifvertrag Nr. 6 vom für alle gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern (MTV Nr. 6) § 4 Abs. 6

Leitsatz

Das in einem Tarifvertrag für vollzeitig beschäftigte Busfahrer vereinbarte Verbot von Nebentätigkeiten, die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden sind, verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2654 Nr. 51
BB 2002 S. 150 Nr. 3
DB 2001 S. 2657 Nr. 50
OAAAB-94974

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