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StuB 17/2006 S. 682

„Notleidende” Bankforderungen können abgezinst werden

„Notleidende” Forderungen einer Bank, die nicht mehr verzinst werden und deren Rückzahlung nur noch durch spätere Verwertung von Sicherheiten oder längerfristige Ratenzahlungen zu erwarten ist, haben gem. nrkr. NWB ZAAAB-78808 (BFH-Az.: I R 2/06, EFG 2006 S. 796) – über die Abwertung auf die Summe der voraussichtlichen Rückzahlungsbeträge hinaus – einen niedrigeren Teilwert (Barwert), weil der gedachte Erwerber aufgrund der Kostenbelastung durch (ursprünglich „kongruente”) Refinanzierung die voraussichtliche Rückzahlungsdauer durch Abzinsung berücksichtigen würde (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 i. V. mit Nr. 1 Satz 3).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine Bank, wies in den Bilanzen für die Jahre 1991 - 1995 Wertbericht...