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StuB Nr. 17 vom Seite 658

Investitionszulagengesetz 2007 – Alea iacta est!

Wer zu früh investiert, den bestraft das Investitionszulagengesetz 2007!

von Dipl.-Kfm. StB Raik Uhlmann, Berlin
Kernfragen
  • Welche wesentlichen Änderungen sieht das InvZulG 2007 gegenüber dem InvZulG 2005 vor?

  • Welche Besonderheiten sind für in 2006 und in 2007 begonnene Investitionsvorhaben zu beachten?

  • Ist in nächster Zeit mit weiteren Gesetzesänderungen zu rechnen?

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vom vereinbart, im Bereich betrieblicher Investitionen eine Nachfolgeregelung für das Ende 2006 auslaufende Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) zu schaffen. Durch das Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) sollen in den Jahren 2007 bis 2009 getätigte gewerbliche Investitionen in den neuen Ländern und Teilen des Landes Berlin gefördert werden. Das InvZulG 2007, das in nur zweieinhalb Monaten den Bundestag und den Bundesrat passiert hat und am im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, enthält gegenüber dem bisherigen Investitionszulagenrecht wesentliche Neuregelungen und Einschränkungen. Der vorliegende Beitrag stellt diese Neuregelungen vor, die erfahrungsgemäß für die Anwendung des Gesetzes in der Praxis wichtig sind.

I. Notwendigkeit und Ziel der Fortführung der Investitionszulage

Das InvZulG 2005 läuft am aus. Nicht rückzahlbare Fördermittel, wie Zulagen und Zuschüsse, stellen für Investitionen einen w...