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BFH 12.12.2000 VIII R 52/93

Einkommensteuer; | kein Abzug des Drittaufwands als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 EStG)

Wird einer GmbH durch einen nahen Angehörigen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters ein Darlehen gewährt und kann die GmbH das Darlehen wegen Vermögenslosigkeit nicht zurückzahlen, kann nach dem der Wertverlust der Darlehensforderung bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden.