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BFH 12.07.2006 II R 75/04, NWB 37/2006 S. 299

Bewertung | Anteilsbewertung bei Organträgergesellschaften

Der einleitende Teil des Abschn. 11 Abs. 4 Satz 1 VStR 1993/1995 (R 103 Abs. 4 ErbStR 1999/2003), wonach die Regelungen zur Neutralisierung des Kaskadeneffekts in Beteiligungsketten von Kapitalgesellschaften nur anwendbar sind, wenn die Obergesellschaft an der Untergesellschaft zu mehr als 50 v. H. beteiligt ist, erfasst nach dem NWB UAAAB-97243 auch die Fälle einer Organschaft zwischen den Gesellschaften (Abschn. 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 VStR 1993/1995). – Anmerkung: Der BFH legt die VStR (inzwischen ErbStR) wie ein Gesetz aus und rundet seine Urteilsbegründung mit dem Hinweis ab, das sog. Stuttgarter Verfahren führe wegen der Übernahme der Steuerbilanzwerte ohnehin zu so signifikanten Unterbewertungen, dass wertansatzerhöhende Ungereimtheiten in Kauf zu nehmen seien. B...