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BFH 22.05.2006 VI R 50/04, NWB direkt 37/2006 S. 6

Ermittlung der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte bei einer Antragsveranlagung

In § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind bei der Ermittlung der Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, im Veranlagungszeitraum 1999 die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu berücksichtigen.