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FG Köln 16.11.2005 13 K 3009/04, BBK 18/2006 S. 4627

Aktivierung von Rückdeckungsansprüchen

Eine zusammen mit einer Pensionszusage für die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers gewährte Hinterbliebenen-Rückdeckungsversicherung ist in Höhe der jeweiligen Anwartschaft zum Abschlussstichtag mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherers zu aktivieren.