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BGH Urteil v. - III ZR 265/00

Gesetze: BGB § 324; BGB § 615

Leitsatz

Zur konkludenten Übernahme des Risikos eines Leistungshindernisses durch den Gläubiger bei einem Dienstvertrag (hier: Ausfall einer Konzerttournee, für die ein Beleuchtungstechniker engagiert worden war).

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAB-98582

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