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BGH Urteil v. - VII ZR 305/99

Gesetze: BGB § 823 Bf; BauFordSiG § 1; BauFordSiG § 5

Leitsatz

1. Verstöße gegen § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen führen über § 823 Abs. 2 BGB nur dann zur Schadensersatzpflicht, wenn sie vorsätzlich erfolgen.

2. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Vorsatzes eines Empfängers von "Baugeld".

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DB 2002 S. 788 Nr. 15
HAAAC-03470

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