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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 5

Private Telefonnutzung bei Freiberuflern steuerpflichtig

BFH rechtfertigt ungleiche Behandlung von Freiberuflern und Arbeitnehmern

Gabriele Stein

Viele Arbeitsplätze sind mit Telefon und Internetanschluss ausgerüstet. Was liegt somit näher, als den betrieblichen Anschluss auch für den privaten Kontakt zu nutzen. Die steuerlichen Konsequenzen fallen dabei für Arbeitnehmer und Freiberufler höchst unterschiedlich aus. Nach dem verletzt die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten nicht den Gleichheitssatz nach dem Grundgesetz.

Private Telefonkosten eines Rechtsanwalts

Im entschiedenen Fall war der Kläger im Streitjahr 2001 selbständig als Rechtsanwalt tätig. In seiner Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG setzte er selbst einen privaten Anteil an den Telefonkosten in Höhe von 30 v. H. gewinnerhöhend an. Nach erfolglosem Einspruch und Klage machte der Anwalt geltend, dass die Besteuerung seines privaten Nutzungsanteils im Hinblick auf die geltende Steuerbefreiung für private Nutzungsvorteile der Arbeitnehmer verfassungswidrig sei. Auch bei selbständig Tätigen würde sich die Steuerfreiheit steuervereinfachend auswirken. Schließlich seien auch sie gezwungen, ihren privaten Anteil an den Kosten für die betrieblic...