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BFH 04.05.2006 VI R 28/05, StuB 18/2006 S. 723

Einkommen-/Lohnsteuer | Darlehensgewährung durch den Arbeitgeber

(1) Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Dar-lehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. (2) Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 bindet die Finanzgerichte nicht in ihren Feststellungen, ob der Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz erhalten hat. (3) Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 enthält keine Wertfestsetzung einer obersten Finanzbehörde eines Landes i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG (Bezug: § 8, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Die in den LStR genannte Grenze von 6 % hat keine bindende Rechtsnormqualität und kann allenfalls als Nichtaufgriffsgrenze betrachtet werden. Ein steuerpflichtiger Vorteil des Arbeitnehmers liegt nur vor, wenn dieser bereichert wird. Von einer solchen Bereicherung kann aber nur ausgegangen werden, wenn der Arbeitnehmer fü...