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BGH Urteil v. - 2 StR 513/00

Gesetze: StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Ein Strafverteidiger, der Honorar entgegennimmt, von dem er weiß, daß es aus einer Katalogtat im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB herrührt, kann sich wegen Geldwäsche strafbar machen.

Fundstelle(n):
MAAAC-10138

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