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FG Hamburg 08.06.2006 3 K 376/04, NWB 39/2006 S. 314

Einkommensteuer | Zusammenveranlagung trotz Erbausschlagung?

Nach Erbausschlagung kann der hinterbliebene Ehegatte die Zusammenveranlagung einseitig nur noch mit Zustimmung des Erben wählen ( NWB VAAAB-92526, Az. des BFH: III R 59/06).