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OLG Hamburg 24.08.2006 3 U 103/06, NWB 39/2006 S. 318

Internetrecht | Hinweis eines Internet-Versandhändlers auf verlängerte Widerrufsfrist

Werden über den Online-Marktplatz eBay gewerblich Waren zum Verkauf angeboten, so verlängert sich die Widerrufsfrist für Verbraucher regelmäßig von den üblichen zwei Wochen auf einen Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Grund hierfür ist die (unzureichende) Form der Widerrufsbelehrung. So hat das ) entschieden, dass die dauerhafte Speicherung der AGB und die darin enthaltene Belehrung des Anbieters auf der Internetplattform eBay die notwendigen Anforderungen an eine Textform (§ 126 Abs. 2 BGB) nicht erfüllen. Nach dieser Vorschrift muss die Erklärung u. a. in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Weise abgegeben werden. Es sei jedoch technisch möglich, die Speicherung wieder aufzuheben; zudem werde die Erklärung nicht „mitgeteilt”, wenn s...