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FG München 06.07.2006 5 V 2164/06, NWB direkt 39/2006 S. 3

Rechtsmissbräuchliche Wiederholung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

Die Wiederholung eines bereits abgelehnten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn keine gegenüber der Erstentscheidung veränderten Umstände zu beurteilen sind.