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FG Hamburg 21.06.2006 6 K 359/03, NWB direkt 39/2006 S. 4

Kein Betriebsausgabenabzug bei Scheingeschäften

Ist das zugrunde liegende Rechtsgeschäft als Scheingeschäft i. S. von § 41 AO zu qualifizieren, so kommt ein Betriebsausgabenabzug nicht in Betracht.