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FG Baden-Württemberg 03.03.2006 6 K 232/03, NWB direkt 39/2006 S. 4

Neutralisierung der Pensionsrückstellung in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters

Die tatsächlich in der Steuererklärung vorgenommene Gewinnverteilung kann nicht rückwirkend durch Vereinbarung der Gesellschafter geändert werden. Die Formulierung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und die Rechtsprechung des BFH führen zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass ohne eine eindeutige im Voraus getroffene Gewinnverteilungsabrede eine Neutralisierung von Pensionsrückstellungen nur beim begünstigten Gesellschafter möglich ist.