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OFD Münster 14.09.2006 Kurzinfo ESt 21/2006, NWB direkt 39/2006 S. 4

Abzug von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren

Erstattet ein Steuerpflichtiger Selbstanzeige nach § 371 AO, kommt er seiner Verpflichtung nach § 153 AO nach, indem er erkannt hat, dass eine von ihm abgegebene Erklärung unrichtig bzw. unvollständig war, und er die Erklärung richtig stellt. Die diesbezüglichen Steuerberatungskosten können nach den allgemeinen Grundsätzen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben und/oder als Sonderausgaben i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Beratungskosten für die Geltendmachung und die Durchsetzung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige stehen wie Strafverteidigungskosten nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren und können daher nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Erklärt ein Steuerpflichtiger im Rahmen des StraBEG Einnahmen nach, gelten für die in diesem Zusammenhang ents...