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FG München 22.06.2006 15 K 4994/03, NWB direkt 39/2006 S. 4

Radiästhesie bzw. Geopathologie keine freiberufliche Tätigkeit

Ein auf dem Gebiet der so genannten Radiästhesie bzw. Geopathologie (Strahlenfühligkeit) selbständig tätiger, zum Hochfrequenztechniker ausgebildeter Steuerpflichtiger, der z. B. als „Rutengänger” arbeitet mit dem Auftrag, Wasseradern oder auch Fehler in Wasserversorgungssystemen ausfindig zu machen, sowie von verschiedenen Institutionen oder Personen beauftragt wird, um radioaktiv belastete Menschen, z. B. Patienten nach Strahlenbehandlung oder in Krisengebieten wie Tschernobyl (Ukraine), zu „entstrahlen”, übt weder eine wissenschaftliche noch eine ingenieurähnliche Tätigkeit noch einen Heilberuf aus; seine Tätigkeit ist damit nicht freiberuflich, sondern gewerblich.