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FG Hamburg 23.02.2006 III 222/04, NWB direkt 39/2006 S. 5

Abfindung für einen Pensionsverzicht als Entschädigung

Die Abfindung für einen Pensionsverzicht stellt eine Entschädigung i. S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dar, wenn sich der Steuerpflichtige in einer rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zwangslage befindet und sich deshalb dem Verzicht nicht entziehen kann.