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FG Berlin 23.02.2006 1 K 1076/03, NWB direkt 39/2006 S. -1

Aufhebung einer Grunderwerbsteuerfestsetzung wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Wird der Erwerbsvorgang nicht innerhalb der Zweijahresfrist wirksam rückgängig gemacht, findet keine Aufhebung einer Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG statt.