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IWB Nr. 18 vom Seite 883 Fach 11a Seite 1062

Steuerbefreiung ausländischer gemeinnütziger Stiftungen

Mit Anmerkung von Prof. Dr. Otmar Thömmes

, Centro di Musicologia Walter Stauffer gegen Finanzamt München für Körperschaften

Leitsatz

Art. 73b EG-Vertrag i. V. mit Art. 73d EG-Vertrag ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Mitgliedstaat, der Vermietungseinkünfte, die als gemeinnützig anerkannte grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Stiftungen im Inland erzielen, von der Körperschaftsteuer befreit, wenn diese Stiftungen in diesem Staat niedergelassen sind, die gleiche Befreiung für entsprechende Einkünfte aber einer als gemeinnützig anerkannten Stiftung des privaten Rechts, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, verweigert, weil diese im Inland nur beschränkt steuerpflichtig ist.

Anmerkung:

Der EuGH hat am sein Urteil in der Rechtssache Centro di Musicologia Walter Stauffer erlassen. Erstmals hatte eine nichtansässige gemeinnützige Stiftung auf Gleichbehandlung mit ansässigen Stiftungen im Bereich der direkten Steuern geklagt.

Im Ausgangsverfahren hatte eine in Cremona/Italien ansässige Stiftung, die von den italienischen Behörden als gemeinnützig anerkannt worden war, Vermietungseinkünfte aus inländischem Grundbesitz erziel...