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BVerwG Urteil v. - 5 C 13.01

Gesetze: AÜG § 1; AÜG § 3 Abs. 1; AÜG § 9; AÜG § 10 Abs. 1; AÜG § 11; AÜG § 13 (gültig bis zum ); AÜG § 14; BetrVerfG § 7 Satz 2 F. 2001; EGV Art. 49; GG Art. 3 Abs. 1; SchwbG F. 1986 § 5 Abs. 1; SchwbG F. 1986 § 7 Abs. 1; SchwbG F. 1986 § 9; SchwbG F. 1986 § 11; SGB IV § 28e Abs. 1 Satz 1; SGB IV § 28e Abs. 2; SGB VII § 150 Abs. 1 Satz 1; SGB VII § 150 Abs. 3

Leitsatz

Die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe nach § 11 SchwbG F. 1986 trifft bei der Arbeitnehmerüberlassung den Verleiher als Vertragsarbeitgeber der Leiharbeitnehmer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAC-12768

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