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BFH 18.05.2006 III R 21/03, BBK 19/2006 S. 4629

Rückwirkung des Kumulierungsverbots verfassungsrechtlich zulässig (§ 3 Abs. 1 InvZulG 1999)

Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, rückwirkend zum zu verbieten, gleichzeitig InvZul und Abschreibungen nach dem FördG in Anspruch zu nehmen (Kumulierungsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG). Dies entschied der BFH mit seinem Urteil vom und lehnte deshalb eine Vorlage an das BverfG ab. Das Kumulierungsverbot habe ohnehin nur klarstellende Bedeutung gehabt, weil aus den übrigen Regelungen des InvZulG und des FördG erkennbar gewesen sei, dass der Gesetzgeber eine doppelte Förderung von Herstellungsmaßnahmen nicht gewollt habe.

Durch das Kumulierungsverbot in § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG wurde die InvZul für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude oder für die Herstellung eines Gebäudes ausgeschlossen, wenn das Gebäude veräußert wurde und der Erwerber für das Geb...BStBl 2000 I S. 13