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BFH 22.06.2006 VI R 5/03, StuB 19/2006 S. 765

Einkommen-/Lohnsteuer | Vertragsstrafe als Erwerbsaufwendung

Die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe kann zu Erwerbsaufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) führen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

Praxishinweise: Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben liegen stets vor, wenn die Aufwendungen durch den Beruf/die Einnahmeerzielung veranlasst sind (= Zusammenhang mit dem Beruf und der Förderung des Berufs). Ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang wird nicht dadurch verdrängt, dass er im Zusammenhang mit der Ausbildung begründet worden ist. Im Streitfall hatte der Kläger die Vertragsstrafe zu zahlen, weil er nach seiner Ausbildung zum Arzt nicht die geforderte Mindestzeit im öffentlichen Dienst tätig geblieben ist. Die Veranlassung wurde also durch das Ausscheiden aus dem öf...