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BFH 22.02.2006 I R 67/05, StuB 19/2006 S. 766

Körperschaftsteuer | Körperschaftsteuerminderung im Rahmen der Liquidation

Hat eine in Liquidation befindliche GmbH im Jahr 2001 an ihre Gesellschafter Liquidationsraten ausgekehrt, so kann dies jedenfalls dann zu einer Minderung der für dieses Jahr festzusetzenden KSt führen, wenn die Liquidation schon am begonnen hat (Bezug: § 11 Abs. 1, § 36 Abs. 1 und 7, § 37 Abs. 1 und 2 KStG 1999 i. d. F. des StSenkG 2001/2002; § 34 Abs. 14, § 40 Abs. 4 KStG 2002; § 182 Abs. 1 Satz 1 AO 1977).

Praxishinweise: Der Besteuerungszeitraum bei einer Liquidation umfasst grundsätzlich den gesamten Abwicklungszeitraum, höchstens aber drei Jahre. Bei Überschreiten des Drei-Jahres-Zeitraums ist deshalb eine „Zwischenveranlagung” durchzuführen. Vermögensauskehrungen im Rahmen der Liquidation führen nach der gesetzlichen Regelung in § 40 Abs. 4 Satz 3 KStG 1999 in dem Veranlagungszeitraum zu einer Steuerminderung, in dem der jeweilige Besteuerungszeitraum endet. Beim ...