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BMF 29.08.2006 IV C 5 - S 2378 - 46/06, BBK 20/2006 S. 4634

Vordrucke der Lohnsteuer-Bescheinigungen 2007

Das BMF hat die Vordrucke für die Lohnsteuer-Bescheinigungen 2007 zusammen mit weiteren Hinweisen bekanntgemacht. Arbeitgeber sind verpflichtet, bis die Bescheinigungen 2006 elektronisch zu übermitteln. Arbeitgeber ohne EDV-Lohnabrechnung können manuell bescheinigen; bei Pauschalversteuerungen ist keine Bescheinigung notwendig.